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Beim Kandidatencheck auf Abgeordnetenwatch.de kann man erfahren, wie viele Übereinstimmungen man mit den Kandidaten für die Landtagswahl im eigenen Stimmkreis hat. Hier findet man ein ganz erstaunliches Abstimmungsverhalten der CSU-Kandidatin Dr. Eiling-Hütig. Sie lehnt als einzige aller Kandidaten die 17. These ab, die lautet: „Aufgaben wie die Gas- und Wasserversorgung, Müllabfuhr und Abwasserbeseitigung sollen nicht privatisiert werden dürfen“.
Zwar hat sich die CSU nach anfänglichem Zögern gegen eine EU-Richtlinie zur Privatisierung der Wasserversorgung ausgesprochen. Doch offensichtlich unterstützt die CSU-Landtagskandidatin die ständigen Versuche der von Konservativen und Liberalen beherrschten EU-Kommission, das bewährte deutsche System der kommunalen Daseinsvorsorge zu zerschlagen. Weiterlesen

Kommt die Liberalisierung des europäischen Wassermarktes? Das plant die EU-Kommission in einer Konzessionsrichtlinie. Demnach kann unter bestimmten Bedingungen durch europäisches Recht künftig die Privatisierung der Wasserversorgung auf kommunaler Ebene erzwungen werden. Der Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments hat am 24. Januar 2013 dieses Vorhaben nicht blockiert. Die Wasserversorgung ist nicht als Ausnahmetatbestand in die neue Konzessionsvergaberichtlinie aufgenommen worden. Aus diesem Grund ruft der SPD-Kreisvorstand die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Starnberg zur Teilnahme an der Unterschriftenaktion der europäischen Bürgerinitiative “Wasser ist ein Menschenrecht” auf, denn Wasser darf nicht zur Handelsware werden. “Wir befürchten bei einer Liberalisierung der Wasserversorgung eine sinkende Qualität und steigende Preise”, sagt Landtagskandidat Tim Weidner. Dafür gebe es innerhalb und außerhalb der EU bereits zahlreiche Beispiele. Daher sollen bis September 2013 auf diesem Weg 1 Million Unterschriften über folgenden Link gesammelt werden:

http://www.right2water.eu/de

Die Europäische Kommission wird dadurch zur Vorlage eines Gesetzesvorschlags aufgefordert, der das Menschenrecht auf Wasser und die sanitäre Grundversorgung entsprechend der Resolution der Vereinten Nationen durchsetzt und eine funktionierende Wasser- und Abwasserwirtschaft als existenzsichernde öffentliche Dienstleistung für alle Menschen sichert.