Die beiden Starnberger Stadtratsfraktion von B 90/Die Grünen und SPD wollen in der Starnberger Wohnraumförderung neue Wege gehen. Gemeinsam beantragen sie die Einführung einer „Richtlinie für eine sozialgerechte Bodennutzung und Wohnraumförderung“.   „Damit wollen wir die Initiative der Verwaltung, den sozialen Wohnungsbau voranzutreiben, mit einer intelligenten Richtlinie unterstützen“, so die beiden Fraktionen.

„Wir wollen“, erklärt SPD-Fraktionssprecherin Christiane Falk, „dass in Starnberg bezahlbarer Wohnraum entsteht. Dazu brauchen wir ein Instrument, das es Grundeigentümern bzw. deren Erwerbern ermöglicht, Wohnraum zu schaffen und andererseits die Kommune und künftige Bewohner in die Lage versetzt, davon zu profitieren.“ Die beiden Fraktionen möchten daher, dass die Stadt eine Richtlinie entwickelt, die genau diesen Spagat schafft.

„Damit können wir in unserer Hochpreisregion vor allem Menschen mit geringerem Einkommen endlich eine Perspektive schaffen“, so Martina Neubauer, Sprecherin der Grünen Fraktion. Sie ergänzt: „Was in der Landeshauptstadt München bereits seit 1994 ohne Probleme funktioniert und mittlerweile auch in einigen Würmtalgemeinden, zuletzt in Gauting eingeführt wurde, sollte bei uns auch möglich sein und den Zielen der Stadt entsprechen.“

Näheres entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Antrag.

Stadtratsfraktionen
B 90/Die Grünen und SPD
Starnberg

Starnberg, 08.01.2016
im Namen der Fraktionen B 90/Die Grünen und SPD im Starnberger Stadtrat stellen wir folgenden Antrag:

Einführung einer Richtlinie für eine sozialgerechte Bodennutzung und Wohnraumförderung für Starnberg (SoBoN)

  1. Die Stadt Starnberg führt eine Richtlinie zur Einführung einer Sozialgerechten Bodennutzung und Wohnraumförderung (SoBoN) in Starnberg ein, um die in § 1 Abs. 5 Baugesetzbuch enthaltene Forderung umzusetzen, dass Bauleitplanung auch eine „sozialgerechte Bodennutzung“ gewährleistet.
  2. Die Vorberatung der Richtlinie findet unter Hinzuziehung eines Experten/einer Expertin statt.
  3. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, im Anschluss an diese vorberatende Sitzung einen Kriterienkatalog (insbesondere Festlegung der Einkommensgrenze für die Wohnungsberechtigung) zu erarbeiten und dem Stadtrat zur Beratung und zum Beschluss vorzulegen.

Begründung:

Durch die Lage im Ballungsraum München und den dadurch verursachten Zuzugs- und Entwicklungsdruck brauchen wir ein Instrument, welches sicherstellt, dass im Zuge von Baumaßnahmen in Starnberg auch bezahlbarer Wohnraum entsteht. Angewiesen auf bezahlbaren Wohnraum sind vor allem die Menschen des sogenannten „unteren und mittleren Mittelstandes“ und alleinerziehende Elternteile, deren Einkommen vielfach nicht mehr ausreicht, sich in unserer Hochpreisregion eine Wohnung leisten zu können. Die Stadt alleine verfügt nicht über die finanziellen Mittel, diesen Wohnraum bereit zu stellen. Die Landeshauptstadt hat mit der „Sozialgerechten Bodennutzungssatzung“ (SoBoN) ein rechtlich geprüftes und erfolgreich eingesetztes Instrument entwickelt, damit nicht nur Investoren profitieren, sondern auch die Menschen, die hier leben.

Die Landeshauptstadt München hat bereits 1994 dieses Instrument eingeführt. Danach sind Planungen mit Wertsteigerungen für die betroffenen Grundstücke nur dann durchzuführen, wenn die Begünstigten die ursächlichen Kosten und Lasten der Planung tragen. Weiterhin müssen sie auch eine Förderquote (hier 30%) der neu geschaffenen Wohnbauflächen für Personen mit besonderem Wohnraumversorgungsbedarf verwenden. Dem Planungsbegünstigten (Eigentümer der überplanten Flächen bzw. deren Erwerber) soll aber mindestens ein Drittel des Wertzuwachses verbleiben. Bereits im November 2009 ersparte die Stadt 446,2 Millionen Euro für öffentliche Infrastruktur und erhielt 3.874.000 Quadratmeter Grund und Boden kostenlos für öffentliche Zwecke oder entsprechende Nutzungsrechte. Im Jahr 2012 hat der Münchner Stadtrat weitere Planungsbegünstigungen wie die Umwandlung von Gewerbegebiet in Wohngebiet einbezogen, um mehr geförderten Wohnraum zu schaffen. Im Landkreis Starnberg ist nun die Gemeinde Gauting diesem Beispiel in einer weniger differenzierten Form gefolgt.

Analog der Beschlüsse der Gemeinden Gauting und Planegg könnte die maximale Beteiligung der Planungsbegünstigten von 50 Prozent an Folgekosten sowie der Überlassung für die sozialgerechte Bodennutzung vorgesehen; eine Quote, die den Grundeigentümern 50 Prozent der Wertsteigerung belässt. Dies wird von Fachleuten als rechtmäßig angesehen.

Wenn der Stadtrat grundsätzlich der Auffassung ist, dass eine derartige Richtlinie für die bezweckte Förderung erarbeitet und aufgestellt werden sollte, schlagen die Antragsteller wiederum vor, eine Fachperson für die Beratung beizuziehen, um sicherzustellen, dass alle rechtlich relevanten Gesichtspunkte ohne Beeinträchtigung verfolgten Ziels der Richtlinie Berücksichtigung finden.

Nach der Expertenberatung wird die Verwaltung gebeten, geeignete Kriterien für die Förderung von Begünstigten zu erarbeiten und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.

Aus der Broschüre der LHS München:

„Die SoBoN ist ein Regelwerk für den Abschluss städtebaulicher, d.h. planungsbegleitender Verträge und Vereinbarungen. Sie sorgt für Transparenz der Verhandlungen, Kalkulierbarkeit der Kosten und Bindungen für die Investorenseite und die Stadt, sie sorgt für Gleichbehandlung der Vertragspartnerinnen und ‐partner. Die SoBoN beruht auf der Einsicht, dass wünschenswerte und erforderliche städtebauliche Planungen in der Regel ‐ bei allen Vorteilen für die urbane Entwicklung ‐ mit großen wirtschaftlichen Belastungen für Städte und Gemeinden verbunden sind, die aus den allgemeinen Haushaltsmitteln nicht vollständig finanziert werden können. Soll die Stadtplanung trotzdem kontinuierlich weitergeführt werden, bleibt nur die Alternative, auch die Planungsbegünstigten, denen primär die Vorteile in Form von planungsbedingten Grundstückswertsteigerungen zufließen, zur Finanzierung der Voraussetzungen und Folgen solcher Planungen mit heranzuziehen und bestimmte Planungsziele vertraglich zu verankern. Dabei muss den Betroffenen aber ein angemessener Teil des planungsbedingten Wertzuwachses verbleiben, damit ein Investitionsanreiz besteht und die individuellen Kosten ‐ einschließlich eines angemessenen Ansatzes für Wagnis und Gewinn -­ gedeckt werden können.“

Mit freundlichen Grüßen

Christian Falk                           Martina Neubauer
Fraktionsvorsitzende SPD     Fraktionsvorsitzende B 90/Die Grünen

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