Die neue Wahlperiode hat im Mai diesen Jahres begonnen und bereits zahlreiche Entscheidungen wurden getroffen. Mit unserer neuen Rubrik „Aus dem Stadtrat“ möchten wir euch künftig jeden Monat über die wichtigsten Beschlüsse und deren Hintergründe informieren.

Natürlich wurden in den vergangenen Sitzungen noch viele weitere Themen behandelt und Beschlüsse gefasst. Wir haben uns jedoch auf einige besonders bedeutende Entscheidungen konzentriert, die wir euch näher erläutern möchten.

In diesem Monat geht es um folgende Themen: die neue Gesetzesreform für Kindertagesstätten ab dem 1. Januar 2027, den Anbau am Irmgard-Stadler-Kinderhauses sowie die Erschließung des Gewerbegebiets Schorn.

1. Neue Förderregelungen für Kindertagesstätten ab 2027

Der Freistaat Bayern hat die Förderstrukturen für Kindertagesstätten angepasst, um die staatliche Betriebskostenförderung zu erhöhen. Gleichzeitig soll durch den Wegfall zahlreicher Sonderförderungen eine Entbürokratisierung erreicht werden.

Bislang gab es beispielsweise den Elternbeitragszuschuss in Höhe von 100 Euro, der automatisch von den monatlichen Besuchsgebühren abgezogen wurde. Darüber hinaus bestanden weitere Sonderförderungen, wie beispielsweise der Personalkostenzuschuss.

Im Gegenzug wird künftig der Qualitätsbonus deutlich erhöht und die Teamkräftepauschalen eingeführt. Stellt man jedoch die wegfallenden Fördermittel der Erhöhung des Qualitätsbonus und der Teamkräftepauschale gegenüber, ergibt sich ein Defizit von aufgerundet 32 Euro pro Kind pro Monat.

Das bedeutet, dass die bisherige Entlastung der Eltern in Höhe von 100 Euro nicht vollständig aufrechterhalten werden kann. Künftig reduziert sich diese auf 68 Euro. Aufgrund der finanziellen Situation der Stadt Starnberg können die fehlenden 32 Euro nicht von der Stadt übernommen werden und müssen daher auf die Eltern umgelegt werden.

2. Erweiterung des Irmgard-Stadler-Kinderhauses

Das Irmgard-Stadler-Kinderhaus verfügt seit längerer Zeit neben dem Hauptgebäude über einen zweigeschossigen Container, in dem derzeit eine Krippengruppe und eine Kindergartengruppe untergebracht sind.

Für eine Erweiterung des bestehenden Gebäudes wurden bereits entsprechende Planungen erstellt. In einer Stadtratssitzung im Sommer wurde die weitere Planung zunächst zurückgestellt. Gründe dafür waren die bisherigen Planungen, die sinkenden Kinderzahlen sowie die damit verbundene hohe finanzielle Belastung.

Nun wurde die Beschlussvorlage erneut im Stadtrat behandelt. Dabei standen verschiedene Möglichkeiten zur Diskussion:

  1. Umsetzung der bisherigen Planung mit einem zweigeschossigen Anbau.
  2. Umsetzung der bisherigen Planung mit verschiedenen Einsparmaßnahmen.
  3. Neuplanung eines eingeschossigen Anbaus mit zwei zusätzlichen Krippengruppen anstelle der ursprünglich geplanten drei Krippengruppen.
  4. Anschaffung eines Ersatzcontainers mit einer geplanten Nutzungsdauer von 10 bis 15 Jahren.

Der derzeitige Container ist nur noch bis Juli 2027 angemietet und aufgrund mehrerer Mängel langfristig nicht mehr nutzbar.

Im Rahmen der Diskussion brachten die Stadtratsmitglieder verschiedene Ideen und Vorschläge ein. Letztendlich entschied sich der Stadtrat dafür, den geplanten Erweiterungsbau zu stoppen.

Ab dem kommenden Kindergartenjahr soll die Anzahl der Kindergartengruppen um eine Gruppe reduziert werden. Für die Krippengruppe soll zunächst ein neuer Container angeschafft werden. Diese Regelung ist vorerst auf zwei Jahre begrenzt. Die Kinder der bisherigen Kindergartengruppe werden innerhalb der Einrichtung auf die verbleibenden Gruppen verteilt.

3. Gewerbegebiet Schorn und Änderung des Flächennutzungsplans

Ein weiterer wichtiger Tagesordnungspunkt war das geplante Gewerbegebiet Schorn sowie die damit verbundene Änderung des Flächennutzungsplans.

Zu Beginn stellten die Planer vor, wie das Gewerbegebiet Schorn künftig aussehen könnte und welche Möglichkeiten für die verkehrliche Erschließung über die Autobahn A95 bestehen.

Im Anschluss wurde über die eingegangenen Stellungnahmen, die Entwürfe des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans sowie über die Herausnahme von Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet diskutiert.

Dabei wurde auch die Sorge der Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich einer möglichen Zunahme des Verkehrs thematisiert.

Nach ausführlicher Beratung sprach sich die Mehrheit des Stadtrates für folgende Beschlüsse aus:

  • Die Änderung des Flächennutzungsplans.
  • Den Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung.
  • Den Antrag auf Herausnahme von Flächen aus dem Geltungsbereich der Landschaftsschutzgebietsverordnung.

Die entsprechenden Beschlüsse werden nun an das Landratsamt Starnberg weitergeleitet und anschließend im Kreistag behandelt.

Dies war nun ein Teil der Beschlüsse aus dem Oktober. Es hat natürlich noch weitere gegeben. Alle anderen Beschlüsse kann man auf der Internetseite der Stadt Starnberg nachlesen.

Sehr geehrte Frau 2. Bürgermeisterin,
liebe Kolleginnen und Kollegen im Stadtrat,

als einen aktiven Beitrag des Stadtrates zur Konsolidierung des städtischen Haushalts stellt die SPD Fraktion folgenden Antrag:

Ab Januar 2027 werden die Sitzungsgelder der Stadtratsmitglieder um 50 % reduziert. Die Entschädigungssatzung ist entsprechend zu ändern.

Das Sitzungsgeld für eine Stadtratssitzung wird damit von 50,00 EUR auf 25,00 EUR reduziert. Dies gilt entsprechend für alle weiteren Sitzungsgelder, auch für Ausschusssitzungen.

Begründung

Die Stadt steht vor einer schwierigen Haushaltslage. Die anstehenden Haushaltskonsolidierungsberatungen müssen das Ziel haben, einen nachhaltigen Überschuss im Verwaltungshaushalt zu erwirtschaften und dadurch mittelfristig über Zuführungen in den Vermögenshaushalt Investitionsspielräume von rund 20 Mio. EUR zu schaffen.

Nur so kann endlich begonnen werden, den seit Jahrzehnten wachsenden Investitions- und Sanierungsstau der Stadt aufzulösen.

Die Konsolidierungmaßnahmen beinhalten Gebührenerhöhungen und Anpassungen städtischer Leistungen und treffen zudem in besonderem Maße die Beschäftigten der Stadt: Rund 75 % der bisher erzielten finanziellen Spielräume entfallen auf beschlossene Einsparungen im Personalbereich. So können den Mitarbeitern über die Streichung von Fahrtkostenzuschüssen und Reduzierung der LOB bis zu 1.200 EUR pro Jahr weniger zur Verfügung stehen.

Andere Konsolidierungsmaßnahmen, insbesondere eine Erhöhung von Grund- oder Gewerbesteuer, wurden hingegen inkonsequenter weise als unzumutbar in die weiteren Haushaltsberatungen verschoben. Die Einschnitte und Belastungen sind nur vermittelbar, wenn alle – auch der Stadtrat – einen Beitrag leisten. Mit der Halbierung der Sitzungsgelder setzt der Stadtrat angesichts der bisher beschlossenen Einsparungen auch ein klares Zeichen des Respektes und der Solidarität gegenüber betroffenen Bürgerinnen und Bürgern sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadt.

Wer von anderen Beiträge zur Konsolidierung verlangt, muss bereit sein, selbst mit gutem Beispiel voranzugehen. Die SPD-Fraktion hält diesen Schritt deshalb für ein notwendiges und angemessenes Signal der politischen Ebene.

Die beschlossenen Einsparungen und weiterer Belastungen sind Teil einer notwendigen gemeinsamen Kraftanstrengung zur Sicherung der finanziellen Handlungsfähigkeit unserer Stadt. Die Wirksamkeit des Gesamtpakets wird allerdings letztendlich von den weiteren Maßnahmen bei Grund- und Gewerbesteuern abhängig sein.

Die Halbierung der Sitzungsgelder führt voraussichtlich zu einer jährlichen Einsparung im mittleren fünfstelligen Bereich. Entscheidend ist dabei weniger die absolute Höhe als das politische Signal:
Wenn Beschäftigten und Bürgerschaft finanzielle Einschnitte zugemutet werden, muss auch der Stadtrat bereit sein, seinen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung zu leisten.

Wir bitten, diesen Antrag zeitnah zur Abstimmung vorzulegen, damit dieser in die Haushaltsberatungen Eingang findet.

Vielen Dank.

Mit besten Grüßen

Fraktion der
SPD im Stadtrat Starnberg

Frank Hauser Christiane Falk Teresa Falk

SPD Starnberg fordert Transparenz über die tatsächlichen Folgen der Reform und eine kommunale Lösung zum Erhalt der bisherigen Entlastung von 100 Euro pro Kind und Monat

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Die SPD Starnberg bewertet das Ziel, mehr Mittel dauerhaft in die Kindertagesbetreuung zu investieren, weiterhin grundsätzlich positiv. Gespräche mit verschiedenen Trägern zeichnen jedoch ein deutlich kritischeres Bild als die öffentliche Darstellung der Bayerischen Staatsregierung.

Die Mittel aus dem bisherigen Familiengeld und Krippengeld sollen insbesondere über einen erhöhten Qualitätsbonus in die Betriebskostenförderung einfließen. Auch der bisherige staatliche Elternbeitragszuschuss von 100 Euro pro Monat für Kindergartenkinder wird ab 2027 nicht länger als gesonderte Leistung ausgezahlt, sondern in den Qualitätsbonus überführt. Nach Angaben der Staatsregierung bleibt das bisherige Mittelvolumen zwar im Kita-System, eine verbindliche Vorgabe zur Stabilität der Elternbeiträge enthält die Reform jedoch nicht.

Gleichzeitig werden weitere bisherige Förderbestandteile in die neue Systematik integriert oder durch Pauschalen ersetzt. Dazu gehören unter anderem die U3-Förderung, der erhöhte Buchungszeitfaktor für Kinder unter drei Jahren sowie bisherige Förderprogramme für zusätzliches Personal und Assistenzkräfte. Die bisherigen Richtlinien für den Personalbonus und die Assistenzkraftförderung werden ab 2027 durch eine Teamkräftepauschale ersetzt.

Der Verband katholischer Kindertageseinrichtungen Bayern weist darauf hin, dass die neue Verteilungssystematik je nach Altersstruktur, Platzzahl und bisher genutzten Förderungen sehr unterschiedliche Auswirkungen haben kann. Insbesondere Einrichtungen mit vielen Kindergartenkindern können durch die Umverteilung des bisherigen Elternbeitragszuschusses auf alle Altersgruppen geringere Einnahmen erzielen, als sie bislang über den Zuschuss erhalten haben. Auch Einrichtungen, die bisher von Personalbonus und Assistenzkraftförderung profitierten, können nach Einschätzung des Verbandes künftig deutlich weniger Förderung erhalten.

Besonders kritisch ist aus Sicht der SPD Starnberg der Wegfall des gesonderten Elternbeitragszuschusses. Bislang wurden die Eltern von Kindergartenkindern unmittelbar um bis zu 100 Euro pro Kind und Monat entlastet. Ab dem 1. Januar 2027 fließt das entsprechende Mittelvolumen in die allgemeine Betriebskostenförderung. Damit besteht keine Garantie mehr, dass diese Entlastung in gleicher Höhe bei den betroffenen Familien ankommt. Die Staatsregierung erklärt selbst, dass die Reform keine konkrete Höhe der Elternbeiträge vorgibt und verweist auf die Finanzierungsverantwortung der Kommunen und Träger.

Die Gespräche mit Trägern zeigen, dass es vielen Einrichtungen angesichts ihrer jeweiligen Förderbilanz, steigender Personal- und Sachkosten sowie des Wegfalls bisheriger Förderkomponenten kaum möglich sein dürfte, die bisherige Entlastung von 100 Euro aus eigenen Mitteln fortzuführen.

Die SPD Starnberg fordert deshalb, dass die Stadtverwaltung gemeinsam mit den örtlichen Trägern unverzüglich eine belastbare Übersicht über die finanziellen Auswirkungen der Reform erstellt. Dabei muss für jede Einrichtung transparent dargestellt werden:

• welche bisherigen Fördermittel ab 2027 entfallen oder in andere Förderinstrumente übergehen,
• welche Einnahmen aus Qualitätsbonus und Teamkräftepauschale tatsächlich zu erwarten sind,
• wie sich die Reform auf die Betriebskostendefizite der einzelnen Einrichtungen auswirkt,
• welche Elternbeiträge die Träger ab dem 1. Januar 2027 voraussichtlich erheben müssten und
• welcher kommunale Finanzierungsbedarf entsteht, um einen Beitragssprung zu verhindern.

Auf dieser Grundlage muss die Stadt rechtzeitig vor dem Inkrafttreten der Reform eine Lösung entwickeln. Ziel muss sein, die bisherige Entlastung der Familien in Höhe von 100 Euro pro Kindergartenkind und Monat auch nach dem 1. Januar 2027 zu sichern. Denkbar sind eine Anpassung der kommunalen Defizitvereinbarungen, eine ergänzende Förderung der Träger oder ein städtisches Entlastungsmodell. Die konkrete Ausgestaltung muss rechtssicher, sozial ausgewogen und für alle Träger verlässlich sein.

Für die SPD Starnberg bleibt eine gute frühkindliche Bildung eine zentrale Voraussetzung für Chancengleichheit, soziale Teilhabe und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Zusätzliche Mittel für Qualität und Personal sind notwendig. Sie dürfen jedoch nicht durch den Wegfall anderer Förderungen relativiert und erst recht nicht durch höhere Elternbeiträge finanziert werden.

Dürfen wir vorstellen:

Unser neue SPD Fraktion im Starnberger Stadtrat.

Durch euch Wählende haben wir einen Sitz mehr geschafft und haben nun statt 2 3 Personen im Stadtrat.

Christiane, Frank und Teresa freuen sich auf die Arbeit zu dritt im Stadtrat.

DANKE!

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Seit heute darf offiziell für die Kommunalwahl 2026 plakatiert werden.

Und wir waren die Ersten – jetzt gehts los!

Mit klaren Zielen, viel Motivation und echtem Einsatz für Starnberg.

Wir wollen zuhören, anpacken und Verantwortung übernehmen.

Gemeinsam gestalten wir die Zukunft vor Ort.

Starnberg hält zusammen!

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Nach der Aufstellung unseres Bürgermeisterkandidaten erfolgte viel Zuspruch.
Ein Auszug daraus:

Carmen Wegge – Bundestagsabgeordnete für Starnberg
„Starnberg ist bei Frank in den besten  Händen. Gemeinsam bringen wir die  Stadt voran.“

Christiane Feichtmeier – Landtagsabgeordnete für Starnberg, Kreisrätin
„Mit Frank Hauser bekommt Starnberg  einen Bürgermeister, der Haltung  beweist, mutige Entscheidungen trifft  und Dinge wirklich ins Rollen bringt.“

Christiane Falk – 3. Bürgermeisterin, Stadträtin
„Frank ist der Richtige für das  Starnberger Rathaus: Er bringt  Menschen zusammen und weiß,  worauf es in der Stadt in den nächsten Jahren ankommt.“

Alle Infos zu unserem Kandidaten findet ihr unter folgendem Link:
https://www.hauser-starnberg.de/

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Wir setzen uns ein für eine Fußgängerzone in der südlichen Maximilianstraße. Wir wollen das Bahnhofsareal am See neu gestalten – als Herzstück einer modernen, lebenswerten Stadt.  Starnberg neu denken heißt für uns: Stadt und See wieder verbinden, öffentlichen Raum zurückgewinnen und Mobilität, Klimaschutz und Lebensqualität konsequent zusammendenken. Dafür braucht es klare politische Entscheidungen und den Mut zur Veränderung.

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Wir wünschen allen Bürgerinnen und Bürgern in Starnberg ein gutes, gesundes und erfolgreiches neues Jahr. 2026 wird mit der Kommunalwahl am 8. März ein wichtiges Jahr für unsere Stadt, in dem wir gemeinsam die Weichen für eine soziale und lebenswerte Zukunft stellen können. Wir freuen uns auf ein engagiertes Jahr des Austauschs, der Ideen und des Miteinanders.

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Am vergangenen Mittwoch waren drei Mitglieder unseres Ortsvereins auf einladung von unserer Landtagsabgeordneten Christiane Feichtmeier im bayerischen Landtag zu Besuch. Neben dem verfolgen einer Debatte im Plenarsaal war auch der Austausch zu aktuellen landespolitischen Themen auf der Tagesordung.

Besucher mit Christiane Feichtmeier