Die neue Wahlperiode hat im Mai diesen Jahres begonnen und bereits zahlreiche Entscheidungen wurden getroffen. Mit unserer neuen Rubrik „Aus dem Stadtrat“ möchten wir euch künftig jeden Monat über die wichtigsten Beschlüsse und deren Hintergründe informieren.

Natürlich wurden in den vergangenen Sitzungen noch viele weitere Themen behandelt und Beschlüsse gefasst. Wir haben uns jedoch auf einige besonders bedeutende Entscheidungen konzentriert, die wir euch näher erläutern möchten.

In diesem Monat geht es um folgende Themen: die neue Gesetzesreform für Kindertagesstätten ab dem 1. Januar 2027, den Anbau am Irmgard-Stadler-Kinderhauses sowie die Erschließung des Gewerbegebiets Schorn.

1. Neue Förderregelungen für Kindertagesstätten ab 2027

Der Freistaat Bayern hat die Förderstrukturen für Kindertagesstätten angepasst, um die staatliche Betriebskostenförderung zu erhöhen. Gleichzeitig soll durch den Wegfall zahlreicher Sonderförderungen eine Entbürokratisierung erreicht werden.

Bislang gab es beispielsweise den Elternbeitragszuschuss in Höhe von 100 Euro, der automatisch von den monatlichen Besuchsgebühren abgezogen wurde. Darüber hinaus bestanden weitere Sonderförderungen, wie beispielsweise der Personalkostenzuschuss.

Im Gegenzug wird künftig der Qualitätsbonus deutlich erhöht und die Teamkräftepauschalen eingeführt. Stellt man jedoch die wegfallenden Fördermittel der Erhöhung des Qualitätsbonus und der Teamkräftepauschale gegenüber, ergibt sich ein Defizit von aufgerundet 32 Euro pro Kind pro Monat.

Das bedeutet, dass die bisherige Entlastung der Eltern in Höhe von 100 Euro nicht vollständig aufrechterhalten werden kann. Künftig reduziert sich diese auf 68 Euro. Aufgrund der finanziellen Situation der Stadt Starnberg können die fehlenden 32 Euro nicht von der Stadt übernommen werden und müssen daher auf die Eltern umgelegt werden.

2. Erweiterung des Irmgard-Stadler-Kinderhauses

Das Irmgard-Stadler-Kinderhaus verfügt seit längerer Zeit neben dem Hauptgebäude über einen zweigeschossigen Container, in dem derzeit eine Krippengruppe und eine Kindergartengruppe untergebracht sind.

Für eine Erweiterung des bestehenden Gebäudes wurden bereits entsprechende Planungen erstellt. In einer Stadtratssitzung im Sommer wurde die weitere Planung zunächst zurückgestellt. Gründe dafür waren die bisherigen Planungen, die sinkenden Kinderzahlen sowie die damit verbundene hohe finanzielle Belastung.

Nun wurde die Beschlussvorlage erneut im Stadtrat behandelt. Dabei standen verschiedene Möglichkeiten zur Diskussion:

  1. Umsetzung der bisherigen Planung mit einem zweigeschossigen Anbau.
  2. Umsetzung der bisherigen Planung mit verschiedenen Einsparmaßnahmen.
  3. Neuplanung eines eingeschossigen Anbaus mit zwei zusätzlichen Krippengruppen anstelle der ursprünglich geplanten drei Krippengruppen.
  4. Anschaffung eines Ersatzcontainers mit einer geplanten Nutzungsdauer von 10 bis 15 Jahren.

Der derzeitige Container ist nur noch bis Juli 2027 angemietet und aufgrund mehrerer Mängel langfristig nicht mehr nutzbar.

Im Rahmen der Diskussion brachten die Stadtratsmitglieder verschiedene Ideen und Vorschläge ein. Letztendlich entschied sich der Stadtrat dafür, den geplanten Erweiterungsbau zu stoppen.

Ab dem kommenden Kindergartenjahr soll die Anzahl der Kindergartengruppen um eine Gruppe reduziert werden. Für die Krippengruppe soll zunächst ein neuer Container angeschafft werden. Diese Regelung ist vorerst auf zwei Jahre begrenzt. Die Kinder der bisherigen Kindergartengruppe werden innerhalb der Einrichtung auf die verbleibenden Gruppen verteilt.

3. Gewerbegebiet Schorn und Änderung des Flächennutzungsplans

Ein weiterer wichtiger Tagesordnungspunkt war das geplante Gewerbegebiet Schorn sowie die damit verbundene Änderung des Flächennutzungsplans.

Zu Beginn stellten die Planer vor, wie das Gewerbegebiet Schorn künftig aussehen könnte und welche Möglichkeiten für die verkehrliche Erschließung über die Autobahn A95 bestehen.

Im Anschluss wurde über die eingegangenen Stellungnahmen, die Entwürfe des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans sowie über die Herausnahme von Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet diskutiert.

Dabei wurde auch die Sorge der Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich einer möglichen Zunahme des Verkehrs thematisiert.

Nach ausführlicher Beratung sprach sich die Mehrheit des Stadtrates für folgende Beschlüsse aus:

  • Die Änderung des Flächennutzungsplans.
  • Den Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung.
  • Den Antrag auf Herausnahme von Flächen aus dem Geltungsbereich der Landschaftsschutzgebietsverordnung.

Die entsprechenden Beschlüsse werden nun an das Landratsamt Starnberg weitergeleitet und anschließend im Kreistag behandelt.

Dies war nun ein Teil der Beschlüsse aus dem Oktober. Es hat natürlich noch weitere gegeben. Alle anderen Beschlüsse kann man auf der Internetseite der Stadt Starnberg nachlesen.

0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert