SPD Starnberg fordert Transparenz über die tatsächlichen Folgen der Reform und eine kommunale Lösung zum Erhalt der bisherigen Entlastung von 100 Euro pro Kind und Monat

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Die SPD Starnberg bewertet das Ziel, mehr Mittel dauerhaft in die Kindertagesbetreuung zu investieren, weiterhin grundsätzlich positiv. Gespräche mit verschiedenen Trägern zeichnen jedoch ein deutlich kritischeres Bild als die öffentliche Darstellung der Bayerischen Staatsregierung.

Die Mittel aus dem bisherigen Familiengeld und Krippengeld sollen insbesondere über einen erhöhten Qualitätsbonus in die Betriebskostenförderung einfließen. Auch der bisherige staatliche Elternbeitragszuschuss von 100 Euro pro Monat für Kindergartenkinder wird ab 2027 nicht länger als gesonderte Leistung ausgezahlt, sondern in den Qualitätsbonus überführt. Nach Angaben der Staatsregierung bleibt das bisherige Mittelvolumen zwar im Kita-System, eine verbindliche Vorgabe zur Stabilität der Elternbeiträge enthält die Reform jedoch nicht.

Gleichzeitig werden weitere bisherige Förderbestandteile in die neue Systematik integriert oder durch Pauschalen ersetzt. Dazu gehören unter anderem die U3-Förderung, der erhöhte Buchungszeitfaktor für Kinder unter drei Jahren sowie bisherige Förderprogramme für zusätzliches Personal und Assistenzkräfte. Die bisherigen Richtlinien für den Personalbonus und die Assistenzkraftförderung werden ab 2027 durch eine Teamkräftepauschale ersetzt.

Der Verband katholischer Kindertageseinrichtungen Bayern weist darauf hin, dass die neue Verteilungssystematik je nach Altersstruktur, Platzzahl und bisher genutzten Förderungen sehr unterschiedliche Auswirkungen haben kann. Insbesondere Einrichtungen mit vielen Kindergartenkindern können durch die Umverteilung des bisherigen Elternbeitragszuschusses auf alle Altersgruppen geringere Einnahmen erzielen, als sie bislang über den Zuschuss erhalten haben. Auch Einrichtungen, die bisher von Personalbonus und Assistenzkraftförderung profitierten, können nach Einschätzung des Verbandes künftig deutlich weniger Förderung erhalten.

Besonders kritisch ist aus Sicht der SPD Starnberg der Wegfall des gesonderten Elternbeitragszuschusses. Bislang wurden die Eltern von Kindergartenkindern unmittelbar um bis zu 100 Euro pro Kind und Monat entlastet. Ab dem 1. Januar 2027 fließt das entsprechende Mittelvolumen in die allgemeine Betriebskostenförderung. Damit besteht keine Garantie mehr, dass diese Entlastung in gleicher Höhe bei den betroffenen Familien ankommt. Die Staatsregierung erklärt selbst, dass die Reform keine konkrete Höhe der Elternbeiträge vorgibt und verweist auf die Finanzierungsverantwortung der Kommunen und Träger.

Die Gespräche mit Trägern zeigen, dass es vielen Einrichtungen angesichts ihrer jeweiligen Förderbilanz, steigender Personal- und Sachkosten sowie des Wegfalls bisheriger Förderkomponenten kaum möglich sein dürfte, die bisherige Entlastung von 100 Euro aus eigenen Mitteln fortzuführen.

Die SPD Starnberg fordert deshalb, dass die Stadtverwaltung gemeinsam mit den örtlichen Trägern unverzüglich eine belastbare Übersicht über die finanziellen Auswirkungen der Reform erstellt. Dabei muss für jede Einrichtung transparent dargestellt werden:

• welche bisherigen Fördermittel ab 2027 entfallen oder in andere Förderinstrumente übergehen,
• welche Einnahmen aus Qualitätsbonus und Teamkräftepauschale tatsächlich zu erwarten sind,
• wie sich die Reform auf die Betriebskostendefizite der einzelnen Einrichtungen auswirkt,
• welche Elternbeiträge die Träger ab dem 1. Januar 2027 voraussichtlich erheben müssten und
• welcher kommunale Finanzierungsbedarf entsteht, um einen Beitragssprung zu verhindern.

Auf dieser Grundlage muss die Stadt rechtzeitig vor dem Inkrafttreten der Reform eine Lösung entwickeln. Ziel muss sein, die bisherige Entlastung der Familien in Höhe von 100 Euro pro Kindergartenkind und Monat auch nach dem 1. Januar 2027 zu sichern. Denkbar sind eine Anpassung der kommunalen Defizitvereinbarungen, eine ergänzende Förderung der Träger oder ein städtisches Entlastungsmodell. Die konkrete Ausgestaltung muss rechtssicher, sozial ausgewogen und für alle Träger verlässlich sein.

Für die SPD Starnberg bleibt eine gute frühkindliche Bildung eine zentrale Voraussetzung für Chancengleichheit, soziale Teilhabe und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Zusätzliche Mittel für Qualität und Personal sind notwendig. Sie dürfen jedoch nicht durch den Wegfall anderer Förderungen relativiert und erst recht nicht durch höhere Elternbeiträge finanziert werden.

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