Ist eine Nord-Ost-Umfahrung von Starnberg überhaupt möglich? Während Bürgermeisterin John bei der Beantwortung dieser wichtigen Frage seit ihrem Amtsantritt auf der Bremse steht, will die Starnberger SPD es endlich geklärt wissen und hat unter anderem folgende Beschlüsse des Stadtrates mitgetragen:

  1. Die möglichen Vorhabensträger sollen ermittelt werden. Fest steht, dass die Straße nur in kommunaler Sonderbaulast verwirklich werden könnte, denn Bund und Land lehnen eine Baulastträgerschaft ab.
  2. Die erwarteten Baukosten sollen ermittelt werden. Die Baukosten belaufen sich – aus heutiger Sicht – auf deutlich über 50 Millionen Euro und müßten zunächst von der Stadt Starnberg aufgebracht werden.
  3. Die Umweltverträglichkeit soll ermittelt werden. Die für eine Umweltverträglichkeitsstudie nötigen hydrogeologischen Untersuchungen sind vom Stadtrat beschlossen worden. Ebenso hat der Stadtrat festgelegt, dass die faunistischen Kartierungen, die über ein Jahr dauern müssen, von der Verwaltung ausgeschrieben und vergeben werden sollen.

Die SPD-Stadtratsfraktion bewertet die derzeitigen Lage wie folgt: Die bisherigen Vorlagen an den Stadtrat zeigen eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass die geplante Nord-Ost-Umfahrung im weiteren Verfahren und/oder bei den mit Sicherheit kommenden Verfahren vor den Gerichten an den sehr großen Hürden der naturschutzrechtlichen Belange scheitern wird. Ein Scheitern der Nord-Ost-Umfahrung ist um ein Vielfaches höher als der Bau. Genau aus diesen Gründen haben es die eigentlich zuständigen Vorhabensträger (Bund bzw. Land) abgelehnt, sich weiter mit diesem Thema zu beschäftigen.

Aber zu beachten ist in diesem Zusammenhang: Wenn die eigentlich zuständigen Vorhabensträger (Bund bzw. Land) es ablehnen eine Nord-Ost-Umfahrung zu planen, dann heißt das noch lange nicht, dass die Stadt Starnberg die Straße planen und bauen darf. Es kommt dabei auf die Verkehrsmenge an, die für diese Strecke prognostiziert wird. Auch diese Frage wird – nach unserer Einschätzung – durch alle Instanzen beklagt und einestages vor Gericht entschieden werden.

Diese sehr koplexen Probleme werden leider von den Befürwortern einer Nord-Ost-Umfahrung gerne verschwiegen. Tim Weidner hat sich dazu in der Stadtratsdebatte über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens “Kein Tunnel für Starnberg” am 10. Oktober 2019 geäußert: “Jeder, der den Eindruck erweckt, statt des Tunnels gebe es innerhalb eines für uns überschaubaren Zeitraums mit der Nord-Ost-Umfahrung eine vergleichbare Alternative zum Tunnel, sagt nicht die Wahrheit”! Dem wurde in dieser Sitzung weder von der Bürgermeisterin, noch von den Umfahrungsbefürwortern von WPS, BMS und FDP widersprochen.

Die Fragestellung des Bürgerbegehrens “Kein Tunnel für Starnberg” orientierte sich also an einer falschen Behauptung. Das haben die bisherigen Untersuchungen und Aufklärungen von Sachverhalten bezüglich der Nord-Ost-Umfahrung ergeben. Dem wurde auch von den Umfahrungsbefürwortern im Stadtrat nicht widersprochen, das wird offensichtlich stillschweigend akzeptiert.

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