Nach Angaben des Bayerischen Gemeindetags sind lediglich 15 Prozent aller Bäche in Bayern derzeit – im Sinne der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie – in einem guten Zustand. Mit einer naturnahen Gewässerentwicklung könnten artenreiche Lebensräume an und in Bächen entstehen. So würde beispielsweise der Lüßbach – der drittgrößte Zufluss in den Starnberger See – eigentlich zu den Wanderrouten von Seeforelle und Mairenke gehören. Beide sind in ihrem Bestand gefährdet sind. Denn Wanderfische müssen zum Laichen bachaufwärts schwimmen können. Doch am Lüßbach ist der Zugang zu den Laichgewässern durch unüberwindliche Barrieren, die ihren eigentlichen Zweck nicht mehr erfüllen, versperrt.

Der Lüßbach durchfließt auf einer Länge von 21 Kilometern die Gemeindebereiche von Münsing sowie Berg und mündet im Starnberger Ortsteil Percha in den Starnberger See. Auf dem Gebiet der Stadt Starnberg ist der Lüßbach in seiner Durchlässigkeit für Wanderfische stark beeinträchtig. Eine Verbesserung des ökologischen Zustands fällt in die kommunale Zuständigkeit. Daher hat die SPD-Stadtratsfraktion neun den Antrag gestellt, dass sich die Stadt sich deswegen am Rückbau von nicht mehr benötigten Querbauwerken beteiligt und die dafür notwendigen finanziellen Mittel über die Haushalte 2021 und 2022 bereitstellt. Zudem soll die Stadt Starnberg Gespräche mit den Gemeinden Berg und Münsing mit dem Ziel einer ökologischen Aufwertung der Gewässerrandstreifen aufnehmen. Wo es möglich ist, soll am Lüßbach ein „blühendes Band“ von der Quelle bis zur Mündung entstehen. Denn seit dem erfogreichen Volksbegehren „Rettet die Bienen“ ist im Bayerischen Naturschutzgesetz die Vorschrift eingefügt worden, dass seit August 2019 ein fünf Meter breiter Gewässerrandstreifen nicht mehr – beispielsweise durch intensive Ackernutzung – bewirtschaftet werden darf.

Es wurden mehrere wissenschaftliche Arbeiten zur ökologischen Durchlässigkeit für Wanderfische am Lüßbach erstellt. Der landschafts-architektonische Plan zu den vorgeschlagenen Maßnahmen sowie die Zustimmung des Wasserwirtschaftsamts Weilheim, des Landesfischereiverbands und des Grundeigentümers liegen vor. Damit können die Kosten für Planung und Umbau in Höhe von rund 100 000,- Euro zu einem großen Teil durch Fördermittel abgedeckt werden. Da es sich um eine Maßnahme für den Artenschutz handelt, regt die SPD an, dass sich die Stadtverwaltung darüber hinaus um Stiftungsgelder bemüht.

Das Bayerische Umweltministerium startet heuer ein auf zehn Jahre angelegtes Gewässer-Aktionsprogramm. Dafür sollen zwei Milliarden Euro bereitgestellt werden. Starnberg hat mit Berg bereits erfolgreich bei Maßnahmen für den Hochwasserschutz am Lüßbach zusammen gearbeitet. Diese Kooperation könnte nun – gemeinsam mit Münsing – auf die ökologische Aufwertung des Gewässers ausgeweitet werden und dafür gegebenenfalls Mittel des Landes genutzt werden.

In der Antragsbegründung führt die SPD-Stadtratsfraktion aus, dass das Artensterben vor den Stadtgrenzen nicht halt macht. Das Institut für Fischerei mit Sitz in Starnberg sowie der Landesfischereiverband wiesen darauf hin, dass der Lüßbach für die Seeforellen- und Mairenken-Population ein immens wichtiges Reproduktionshabitat darstellen würde. Eine Wiederaufwertung des Lüßbachs – unter anderem als Laichgewässer – hätte massive positive Auswirkungen auf den Starnberger See. Auch die Stadt Starnberg stehe in der Verantwortung für die Artenvielfalt. Es gelte, artenreiche Lebensräume zu schaffen und Maßnahmen zugunsten der Biodiversität umzusetzen. “Die Kommunen sind durch das Bayerische Naturschutzgesetz zum Handeln aufgefordert. Starnberg hat – gerade mit Blick auf das hier ansässige Institut für Fischerei – eine Vorbildfunktion”, so Antragsteller Tim Weidner. Der Einsatz der Stadt würde zudem einen positiven Beitrag für die Bemühungen zur Ausrichtung der Landesgartenschau darstellen.

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