Ist eine Nord-Ost-Umfahrung von Starnberg überhaupt möglich? Während Bürgermeisterin John bei der Beantwortung dieser wichtigen Frage seit ihrem Amtsantritt auf der Bremse steht, will die Starnberger SPD es endlich geklärt wissen und hat unter anderem folgende Beschlüsse des Stadtrates mitgetragen:

  1. Die möglichen Vorhabensträger sollen ermittelt werden. Fest steht, dass die Straße nur in kommunaler Sonderbaulast verwirklich werden könnte, denn Bund und Land lehnen eine Baulastträgerschaft ab.
  2. Die erwarteten Baukosten sollen ermittelt werden. Die Baukosten belaufen sich – aus heutiger Sicht – auf deutlich über 50 Millionen Euro und müßten zunächst von der Stadt Starnberg aufgebracht werden.
  3. Die Umweltverträglichkeit soll ermittelt werden. Die für eine Umweltverträglichkeitsstudie nötigen hydrogeologischen Untersuchungen sind vom Stadtrat beschlossen worden. Ebenso hat der Stadtrat festgelegt, dass die faunistischen Kartierungen, die über ein Jahr dauern müssen, von der Verwaltung ausgeschrieben und vergeben werden sollen.

Die SPD-Stadtratsfraktion bewertet die derzeitigen Lage wie folgt: Die bisherigen Vorlagen an den Stadtrat zeigen eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass die geplante Nord-Ost-Umfahrung im weiteren Verfahren und/oder bei den mit Sicherheit kommenden Verfahren vor den Gerichten an den sehr großen Hürden der naturschutzrechtlichen Belange scheitern wird. Ein Scheitern der Nord-Ost-Umfahrung ist um ein Vielfaches höher als der Bau. Genau aus diesen Gründen haben es die eigentlich zuständigen Vorhabensträger (Bund bzw. Land) abgelehnt, sich weiter mit diesem Thema zu beschäftigen.

Aber zu beachten ist in diesem Zusammenhang: Wenn die eigentlich zuständigen Vorhabensträger (Bund bzw. Land) es ablehnen eine Nord-Ost-Umfahrung zu planen, dann heißt das noch lange nicht, dass die Stadt Starnberg die Straße planen und bauen darf. Es kommt dabei auf die Verkehrsmenge an, die für diese Strecke prognostiziert wird. Auch diese Frage wird – nach unserer Einschätzung – durch alle Instanzen beklagt und einestages vor Gericht entschieden werden.

Diese sehr koplexen Probleme werden leider von den Befürwortern einer Nord-Ost-Umfahrung gerne verschwiegen. Tim Weidner hat sich dazu in der Stadtratsdebatte über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens “Kein Tunnel für Starnberg” am 10. Oktober 2019 geäußert: “Jeder, der den Eindruck erweckt, statt des Tunnels gebe es innerhalb eines für uns überschaubaren Zeitraums mit der Nord-Ost-Umfahrung eine vergleichbare Alternative zum Tunnel, sagt nicht die Wahrheit”! Dem wurde in dieser Sitzung weder von der Bürgermeisterin, noch von den Umfahrungsbefürwortern von WPS, BMS und FDP widersprochen.

Die Fragestellung des Bürgerbegehrens “Kein Tunnel für Starnberg” orientierte sich also an einer falschen Behauptung. Das haben die bisherigen Untersuchungen und Aufklärungen von Sachverhalten bezüglich der Nord-Ost-Umfahrung ergeben. Dem wurde auch von den Umfahrungsbefürwortern im Stadtrat nicht widersprochen, das wird offensichtlich stillschweigend akzeptiert.

Angesichts des drastischen Insektensterbens hat der Bezirk Oberbayern im Jahr 2017 beschossen, den Wettbewerb „Bienenfreundlichste Kommune“ auszuschreiben. Heuer haben von den 500 eingeladenen Gemeinden nur 30 Kommunen teilgenommen. Im kommenden Jahr wird der Wettbewerb erneut ausgeschrieben. Die SPD-Stadtratsfraktion möchte, dass Starnberg mitmacht und hat einen entsprechenden Antrag eingereicht. Die Vorbereitung der Teilnahme soll dabei in enger Abstimmung mit den örtlichen Imkern, Naturschutzverbänden sowie der lokalen Agenda 21 erfolgen.

Nach Auffassung der SPD ist es im Sinne des Artenschutzes wünschenswert, wenn die Starnberg weitere Maßnahmen im Bereich des Natur- und Umweltschutzes ergreift. Ziel der Teilnahme sollte sein, dass die ergriffenen Maßnahmen auf Grund ihrer Wirksamkeit zu einer Auszeichnung bei Wettbewerben führen. Dies kann – aus Sicht der Sozialdemokraten – gelingen, wenn zum Beispiel das von der SPD-Stadtratsfraktion beantragte „7-Punkte-Programm für den Artenschutz“ nicht nur beschlossen, sondern auch zügig umgesetzt wird – siehe hierzu auch: www.spd-starnberg.de/7-punkte-programm-fuer-den-artenschutz-in-der-stadt-starnberg/

Heuer hat die Gemeinde Kirchanschöring im Landkreis Traunstein den 1. Platz belegt. Die Gründe dafür waren unter anderem:

  • Ein ökologischer Grünflächen-Pflegeplan,
  • keine Pestizide auf verpachteten und bewirtschafteten Flächen,
  • größere Streuobstwiesenbestände,
  • eine Glatthafer- und Salbeiwiese mit Erdhummelzucht.

Stadtrat Tim Weidner sagt dazu: “Wir gratulieren der Gemeinde Kirchanschöring sehr herzlich zu diesem vorbildlichen Einsatz und Erfolg! Bleibt zu hoffen, dass eine Mehrheit im Starnberger Stadtrat den Anträgen der SPD folgt und unsere Stadt beim nächsten Mal auf dem Siegertreppchen stehen wird!”

Es ist eine der entscheidenden Fragen für die Stadt Starnberg: Wie geht es nach dem Scheitern des Mediationsverfahrens weiter mit dem Jahrhundertprojekt “Seeanbindung”? Nach Ansicht der Stadtverwaltung kann frühestens im Jahr 2030 mit der Neugestaltung des Areals rund um den Bahnhof See begonnen werden(!) – sofern man sich doch noch gütlich mit der Bahn irgendwie einigt. Bis dahin soll dort der desolate Zustand so bleiben, wie er jetzt ist. Aus Sicht der SPD ist das “ein Alptraum”, so Stadtrat Tim Weidner in der Sitzung des Stadtrats am 18. Juli 2018: “Die Stadt dreht sich jahrelang im Kreis und es kommt dabei nichts sinnvolles heraus. So kann es nicht weiter gehen! Wir brauchen mehr Mut und mehr Ehrgeiz!

Nach dem Scheitern des Mediationsverfahrens mit der Bahn, droht diese nun mit einem Gerichtsverfahren gegen die Stadt Starnberg. “Auf ein Gerichtsurteil zu warten, ist weder für die Stadt Starnberg noch für die Bahn eine vernünftige Option, denn vor Gericht mahlen die Mühlen langsam. Wir wollen voran kommen und keine weitere jahrelange Blockade,” so Weidner. “Die gewaltigen zusätzlichen Prozess-und Gutachterkosten sind besser in eine schöne Seeanbindung investiert”.

Daher hat die SPD-Stadtratsfraktion beantragt, dass sich die Stadt Starnberg für die Ausrichtung einer Landesgartenschau nach dem Jahr 2026 bewerben soll. Ziel ist ein die Stadt einendes Projekt, hinter das sich viele Bürgerinnen und Bürger vereinen können. Ein erster Antrag der SPD ist vor Jahren in den Schubladen des Rathauses gewandert und nicht mehr weiter verfolgt worden. Doch dieses Mal konnte sich der Stadtrat zumindest darauf einigen, dass ein Vertreter der Geschäftsführung der Landesgartenschau GmbH nach Starnberg eingeladen wird, um die Chancen auf eine Realisierung zu besprechen.

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Nach dem Erfolg des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ wird derzeit im Bayerischen Landtag das Gesetzespaket zum Natur- und Artenschutz beraten. Alle sind aufgerufen auch vor Ort mehr für den Artenschutz zu tun – nicht nur die Landwirte, sondern auch die Kommunen mit ihren Bürgerinnen und Bürgern. Nötig sind konkrete Regelungen – Appelle reichen nicht mehr aus. Daher hat die SPD-Stadtratsfraktion ein 7-Punkte-Programm für den Artenschutz erarbeitet. Dieses Programm wird den Gremien des Stadtrates und dem Lenkungskreis der lokalen Agenda 21 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Nach Ansicht des stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Tim Weidner soll die Stadt Starnberg “hier vorbildlich vorangehen”. Das sind die Forderungen:

Mehr Streuobstwiesen

Leider ist auch im Landkreis Starnberg ein erheblicher Artenschwund zu verzeichnen. Insbesondere Insekten sind gefährdet, weil sie keinen ausreichenden natürlichen Lebensraum mehr zur Verfügung haben. Daher sollen städtische Grundstücke, die dafür geeignet sind, in Blühobstwiesen umgewandelt werden. Die Stadtverwaltung soll beauftragt werden, dem Stadtrat einen entsprechenden Plan vorzulegen. Dieser Plan ist mit den Akteuren vor Ort, wie Bund Naturschutz und den Gartenbauvereinen, abzustimmen.

Mehr Blühwiesen und Blühstreifen

Zudem wird die Verwaltung beauftragt, dem Stadtrat einen Plan vorzulegen, welche Grundstücke (über die bereits bestehenden Flächen hinaus) in Blühwiesen und Blühstreifen umgewandelt werden können. Denn auch die Kommunen sind in der Pflicht, die Anstrengungen für den Artenschutz zu verstärken.

Mehr Trockenmauern – mehr Totholzhaufen – mehr Insektenhotels 

Die Verwaltung wird beauftragt, den zuständigen Gremien des Stadtrates vorzustellen, wo auf dafür geeigneten städtischen Grundstücken neue Trockenmauern sowie Totholzhaufen errichtet und Insektenhotels aufgestellt werden können. Denn sie bieten gefährdeten Pflanzen- und Tierarten einen neuen Lebensraum.

Biotope besser vernetzen

Die Verwaltung wird beauftragt, dem Stadtrat einen Plan vorzulegen, wo und mit welchen Maßnahmen die Biotope auf dem Gebiet der Stadt Starnberg besser vernetzt werden können. In seinem beeindruckenden Buch „Die Starnberger Biotope“ zeigt Hans-Jochen Iwan auf, wieviele herausragende Biotope sich auf dem Gebiet der Stadt Starnberg befinden. Es kommt aktuell darauf an, diese Biotope nicht nur zu schützen, sondern – im Sinne des Artenschutzes – besser zu vernetzen.

Gewässerstreifen verbreitern und Bäche freilegen

Die Verwaltung wird beauftragt, dem Stadtrat einen Plan vorzulegen, wo Gewässerstreifen, die sich im Eigentum der Stadt befinden, über die Vorgaben des Gesetzes hinaus verbreitert werden können und wo Bäche freigelegt werden können, die derzeit noch kanalisiert sind, da beide Maßnahmen wichtige ökologische Verbesserungen sind. Sie dienen dem Schutzgut Wasser und dem Artenschutz.

Kommunales Programm zur Begrünung von Dach-, Fassaden- und Entsiegelungsflächen  

Die Verwaltung wird beauftragt, dem Stadtrat einen Plan vorzulegen, bei welchen städtischen Liegenschaften Dächer, Fassaden und Entsiegelungsflächen begrünt werden können. Da die Begrünung von Dächern und Fassaden den Schallschutz, die Wärmedämmung und die Hitzeabschirmung von Gebäuden verbessert. Zudem werden durch die Begrünung die Umwelt- und Klimaeinflüsse abgemildert. Die Begrünung führt zu einer besseren Luftqualität und zu einem besseren Mikroklima in der Stadt. Darüber hinaus bietet die Begrünung einen Lebensraum für Tiere und entspricht damit dem Ziel, das Artensterben einzudämmen.

Eindämmung von Steingärten

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob in neuen Bebauungsplänen eine Pflicht zur Begrünung von Vorgärten und das Verbot einer Versiegelung der Fläche aufgenommen werden kann. Schließlich wird durch reine Steingärten den Insekten der natürliche Lebensraum entzogen. Die Stadt Starnberg sollte daher darauf hinwirken, dass dieser Lebensraum erhalten bleibt.

Nach Angaben des Landesamts für Statistik nimmt in Bayern der Flächenverbrauch weiter zu; die neueste Zahl: 13,1 Hektar – täglich! Mit der von “Heimatminister” Söder (CSU) vorangetriebenen Änderung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) wird der ausufernde Siedlungsbrei im Freistaat weiter zunehmen. Söder will durch eine erneute Lockerung des Anbindegebots die Ansiedlung von Gewerbe an Autobahnen und vierspurigen Bundesstraßen weiter erleichtern. Bereits im Jahr 2013 ist das Anbindegebot für Logistikunternehmen und produzierende Betriebe gelockert worden. Nun sollen auch Einzelhandelsunternehmen, kleinteiliges Gewerbe und Tourismus-Großprojekte ermöglicht werden.

Die Kommunen waren dieser Tage aufgefordert, zu diesen Plänen der Staatsregierung Stellung zu nehmen. Im Starnberger Stadtrat hat sich die SPD-Fraktion – auch mit Blick auf das von der Stadtratsmehrheit gewollte Großgewerbegebiet in Schorn – gegen eine weitere Lockerung des Anbindegebots ausgesprochen. Neben dem gigantischen Flächenverbrauch fürchten die Sozialdemokraten ein Ausbluten der Innenstadt. Auf Landesebene haben sich die Bayerische Akademie für den Ländlichen Raum, die Handwerkskammern, der Bund Deutscher Architekten, die Bayerische Ingenieurkammer, der Bund Naturschutz, der Bayerische Landesverein für Heimatpflege und fünf weitere Verbände gegen diese LEP-Änderung ausgesprochen.

“Wir wollen innerörtliche Entwicklungen und kurze Wege für Kunden und Mitarbeiter, die auch gut mit dem ÖPNV angebunden werden können”, so Stadtrat und Stellvertretender Landrat Tim Weidner. Leider sind diese Ziele im Starnberger Stadtrat mit 18 zu 6 Stimmen abgelehnt worden. Ebenso wird sich wohl im Landtag eine Mehrheit der Abgeordneten für eine Lockerung des Anbindegebots und damit für eine weitere Zersiedelung der bayerischen Kulturlandschaft aussprechen.

Im Interview mit Christiane Falk wurde Persönliches und Politisches besprochen.
Wollen Sie mehr über die Kommunalpolitikerin wissen, wie Sie Ihre Zeit in Israel sieht, warum sie in die SPD eingetreten ist und welche politischen Themen Starnberg bewegen? Dann hören Sie in das Interview …

Die WPS will beantragen, dass der Stadtrat sich gegen den B2 Entlastungstunnel ausspricht, noch bevor die Ergebnisse des Ingenieurbüros SHP vollständig vorgestellt, diskutiert und auf ihre Machbarkeit überprüft wurden.

Den Gruppierungen um Frau Bürgermeisterin John geht es NICHT um einen ergebnisoffenen Prozess.

Im Sommer 2014 hatte der Stadtrat mehrheitlich beschlossen, dass die Verwaltung bis Herbst 2014 eine Variante der 11 untersuchten Umfahrungstrassen näher untersuchen soll und mit den zuständigen Behörden wie Straßenbauamt, Naturschutzbehörden und Wasserwirtschaftsamt erste Gespräche führen soll.

Diesen Beschluss hat Frau Bürgermeisterin John bis heute nicht umgesetzt, sondern stattdessen im Herbst 2014 ihre neue Idee mit einem Verkehrsentwicklungsplan verabschieden lassen.

Auf die Frage, warum die Verwaltung bis heute keine Trasse herausgesucht hat, um mit den ersten Gesprächen zu beginnen, ist bis jetzt nicht beantwortet worden.

Noch bevor jetzt geklärt wird, ob eine der Umfahrungsvarianten machbar wäre, wollen die Gruppierungen um Bürgermeisterin John den Tunnel unmöglich machen.

Wir fordern die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt auf, sich die Zahlen und Umfahrungstrassen auf der Homepage der Stadt Starnberg anzusehen und selbst zu urteilen. Unter

www.starnberg.de

ist die Präsentation des Büros SHP zu finden und damit die Informationen, die es den Bürgern erlaubt, sich eine eigene Meinung zu bilden.

Überlegen Sie

  • Wo eine Umfahrung Wohngebiet stört
  • Wo eine Umfahrung ohne Tunnel auskommt
  • Wo eine Umfahrung beginnt (Petersbrunner Straße? oder vor der Würm-Brücke?)

Die SPD will erreichen, dass endlich Klarheit besteht, wo eine Umfahrung geplant werden soll.

Die SPD will erreichen, dass der Tunnel als Möglichkeit einer Verkehrsentlastung offen bestehen bleibt, bis entschieden ist, wie es weitergehen kann in dieser Stadt.

Die SPD fordert die Bürgermeisterin auf, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und im Sinne aller Bürger von Starnberg den Tunnel als Entlastungsvariante zu erhalten, bis eine Umfahrungsvariante planfestgestellt ist.

Am Sonntag, 19. April, haben in Starnberg von 8.00 bis 18.00 Uhr die Wahllokale geöffnet. Dann endet in der Stadt und ihren Ortsteilen ein Wahlkampf, wie wir ihn leider auch vor einem Jahr erleben mussten. An Beschimpfungen und persönlichen Herabsetzungen von Mitbewerbern haben wir Sozialdemokraten uns ebenso wenig beteiligt wie an der unglaublichen Materialschlacht der anderen Parteien und Wählergruppierungen. Die SPD hat mit bescheidenem Mitteleinsatz eine stets faire Wahlkampagne geführt. Das ist uns wichtig, denn wir wollen auch nach der zweiten Stadtratswahl in den Spiegel schauen können. Ebenso haben wir es abgelehnt, diese Stadtratswahl schon wieder auf die Frage “Tunnel oder Umfahrung” zu verengen. Starnberg ist viel mehr! Daher haben wir zu vielen Themen unsere Lösungsvorschläge präsentiert, die Sie auf unserer Internetseite finden.
Jetzt kommt es auf Sie an!
Die SPD will die Lebensqualität für alle Generationen sichern. Sozialer Zusammenhalt und Solidarität sind für uns eine Herzensangelegenheit. Wir setzten uns dafür ein, dass Starnberg eine wirtschaftlich starke Stadt bleibt; eine Stadt, in der Kultur und Brauchtum zuhause sind, die sich aber gleichzeitig durch Toleranz und Weltoffenheit auszeichnet und als Wohn- und Lebensraum attraktiv ist.
Dafür bitten wir um Ihre Unterstützung bei der Stadtratswahl mit Ihren 30 Stimmen für die Liste 2!

Traditionell ist bezahlbares Wohnen einer der Arbeitsschwerpunkte der Starnberger SPD. Daher freuen sich die örtlichen Sozialdemokraten über die jüngsten Beschlüsse im Koalitionsausschuss in Berlin zur Mietpreisbremse. Der Weg ist jetzt frei und das ist auch notwendig, denn seit Jahren steigen in der Stadt Starnberg – wie im gesamten Ballungsraum München – die Mieten. Gerade für Normalverdiener ist das eine enorme Belastung. Aus Sicht der Starnberger SPD werden viele Mieterinnen und Mietern in Starnberg von der Mietpreisbremse profitieren.

Bei einem Mieterwechsel kann die Miete künftig nur noch so viel angehoben werden, dass sie höchstens zehn Prozent über dem ortsüblichen Durchschnitt liegt. Das gilt überall dort, wo die Bundesländer einen angespannten Wohnungsmarkt feststellen. „Das ist im Landkreis Starnberg ohne Zweifel der Fall“, so der stellvertretende Landrat Tim Weidner.

Außerdem kommt im Maklerrecht das sogenannte Bestellerprinzip. Künftig wird der Makler von demjenigen bezahlt, der ihn beauftragt hat, in den allermeisten Fällen also nicht mehr der Wohnungssuchende. Es gilt das Prinzip ‚Wer bestellt, der zahlt‘. Damit werden die Wohnungssuchenden um zusätzliche Kosten entlastet.

Nach Meinung von Tim Weidner ist die Mietpreisbremse „ein wichtiger Baustein, um dafür zu sorgen, dass Wohnen in Starnberg bezahlbar bleibt. Jetzt müssen aber auch vor Ort weitere Maßnahmen getroffen werden“. Die Sozialdemokraten wollen daher, dass die Stadt Starnberg eine eigene Wohnungsbaugesellschaft gründet, um – in Ergänzung zur Wohnungsgenossenschaft – für bezahlbaren Wohnraum zu sorgen. Zudem soll in den kommenden Jahren ein neues Einheimischen-Modell auf den Weg gebracht werden. Die SPD will dafür im neuen Stadtrat ein Mehr-Generationen-Projekt vorschlagen. Ein geeignetes Grundstück wurde seitens der Stadt bereits erworben.