Mit Schreiben vom 14.11.2014 des Landratsamtes wurden alle Kandidaten, Parteien und Fraktionen über die rechtsaufsichtliche Wahlprüfung der Stadtratswahl der Stadt Starnberg unterrichtet. Bis 26.11.2014 wird den Beteiligten Gelegenheit gegeben, sich in dieser Angelegenheit zu äußern. Nach der Stellungnahme der Beteiligten wird vom Landratsamt darüber entschieden, ob es im kommenden Jahr zu Nach- oder Neuwahlen in unserer Stadt kommen wird. Vorstand und Fraktion begrüßen die Klärung durch die Rechtsaufsicht, die von unserer Seite als neutrale und korrekt arbeitende Instanz respektiert wird. Durch Nach- bzw. Neuwahlen wird den Wählern die Möglichkeit gegeben werden, sich für Kandidatinnen und Kandidaten zu entscheiden, die nach einer Wahl auch verlässlich ihr Mandat annehmen und mit sachorientierter Politik die Belange und Interessen der Bürger der Stadt Starnberg wahrnehmen. Sachpolitik und nicht persönliche Interessen waren und haben für die Politik SPD immer im Fokus der Entscheidungen gestanden.

Die angespannte Situation im Stadtrat und die daraus resultierende Lähmung in der Stadtpolitik sind für die Bürger seit Monaten greifbar. Wir sind sicher, dass die Wähler die Möglichkeit von Nach- oder Neuwahlen gerne wahrnehmen, um zu dokumentieren, dass ihre Interessen derzeit nicht vertreten werden. Stadtpolitik ist durch sachorientiertes Arbeiten geprägt und berücksichtigt die Belange aller Bürger. Die SPD garantiert mit ihren Kandidatinnen und Kandidaten die Einhaltung dieser Position.

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